Quarantäneentschädigung

Verfasst von

in

Wie FAZ berichtet, wurden an Quarantäneentschädigungen für die in Quarantäne geschickten Personen bislang 458 Millionen Euro gezahlt. Wer in Quarantäne muss und dadurch Verdienstausfall erleidet, wird grundsätzlich aufgrund des IfSG gemäß dessen § 56 entschädigt. Die Coronapandemie brachte jedoch eine Gesetzesänderung auf den Weg, die nunmehr immer öfter Anwendung findet. Im dortigen Satz 4 ist geregelt: „Eine Entschädigung nach den Sätzen eins und zwei erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, oder durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet, ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder einer Absonderung hätte vermeiden können.“Gesetzlich vorgeschrieben ist die Schutzimpfung gegen Corona freilich (noch) nicht, insbesondere nicht unmittelbar. Eine öffentliche Empfehlung dürfte jedoch für die allermeisten Gruppen aufgrund der Angaben von Regierung, STIKO, RKI und ähnlichen Institutionen nicht weg zu diskutieren sein. Baden-Württemberg geht beispielsweise davon aus, dass ab 15. September jeder die Chance gehabt habe, eine entsprechende Schutzimpfung zu erhalten, sodass ab diesem Datum keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte im Falle einer Quarantäne gezahlt werde. Rheinland-Pfalz schließt sich für den Zeitraum ab dem 1. Oktober ebenfalls dieser Ansicht an, NRW zwei Wochen später. Berlin will zunächst noch weiterhin am status quo festhalten. Es begründet dies damit, dass Quarantänepflichten auch für Geimpfte gelten könnten. Auch hier wird sicherlich noch ein konzertiertes Vorgehen aller Bundesländer folgen.Sollte Ihnen eine entsprechende Entschädigung verwehrt werden, prüfen wir gerne, ob sich ein Anspruch hierauf nicht doch gerichtlich durchsetzen lassen könnte. Bei Fragen konsultieren Sie uns gerne!

(Das Beitragsbild wurde mit Unterstützung künstlicher Intelligenz erstellt.)